JSD Geschäftsbericht 2019

Weiterhin trat zum 01. Januar 2020 das Pfle- geberufegesetz (PflBG) in Kraft. Das Gesetz reformiert die Ausbildung für Pflegefach­ kräf­te, um diese an die aktuellen pflegeri- schen Herausforderungen anzupassen und den Beruf für zukünftigen Nachwuchs an- sprechender zu gestalten. Zur Stärkung der Qualität und Attraktivität der pflegerischen Ausbildung wurden daher ab dem 01. Januar 2020 die Ausbildungen für Altenpflege, Ge- sundheits- und Krankenpflege und Gesund- heits- und Kinderkrankenpflege zusammen- geführt. Angesichts des Fachkräftemangels wurden von der KAP Maßnahmen entwickelt, die die Rahmenbedingungen zur Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland verbessern sollen. Hierzu ist vorgesehen, Verfahren bei den Anerkennungsbehörden zu beschleu- nigen und die Sprachförderung auszuwei- ten. Die Erteilung von Visa für Personen aus Drittstaaten soll zukunftsorientierter gestal- tet werden. Das Fachkräfteeinwanderungs- gesetz soll den rechtlichen Rahmen hierfür öffnen und wird zum 01.März 2020 in Kraft treten. Am 16. Dezember 2016 hat die Bundesre­ gierung das Bundesteilhabegesetz (BTHG) verabschiedet. Das Gesetz, welches zum 01. Januar 2017 in Kraft getreten ist, soll die Teilhabe und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung stärken. Dieses Ziel soll mit einer umfassenden Reform des SGB IX erreicht werden. Die Regelungen be­ tref­fen neben der Neudefinition des Behinder­ tenbegriffs und der Erneuerung des Schwer­ behindertenrechts (§§151–241 SGB IX) auch eine Neuordnung des Bereiches Einglieder­ ungshilfe. Seit dem 01. Januar 2020 ist die Eingliederungshilfe nicht mehr Bestandteil des SGB XII (Sozialhilfe), sondern wurde in das SGB IX als 2. Teil integriert. Als wesent- lichste Änderung ist dabei die Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen hervor- zuheben. Die Umsetzung der Reform erfolgt stufenweise im Zeitraum von 2017 bis 2023. Für die Berliner Krankenhäuser wurden im Dezember 2019 nach Senatsbeschluss des Doppelhaushaltes 2020/2021 die Investiti- onsmittel für 2020 auf 180 Mio. EUR und für 2021 auf 235 Mio. EUR festgesetzt. Die Mittel liegen damit über dem Niveau der Vorjahre, allerdings beziffert die Berliner Kranken- hausgesellschaft den jährlichen Investiti- onsbedarf in Berlin auf rund 350 Mio. EUR, so dass die bestehende Förderlücke von 2,1 Mrd. EUR, mit der die Berliner Kranken- häuser zu kämpfen haben, weiter ansteigen dürfte. Um die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte weiter zu verbessern und die Versorgungs- sicherheit in der Pflege zu gewährleisten, wurde im Juli 2018 die Konzertierte Aktion Pflege (KAP), bestehend aus Vertretern des Bundes, der Länder und relevanter Akteure in der Pflege, ins Leben gerufen. Nach den im Juni 2019 vereinbarten Maßnahmen und Zielen soll bundesweit nach Tarif bezahlt, ein am Bedarf orientierter Personalschlüssel eingeführt, die Anwerbung ausländischer Pflegekräfte beschleunigt und die Zahl der Auszubildenden und Ausbildungseinrich- tungen gesteigert werden. Daneben soll die Arbeit von Pflegekräften durch den Einsatz von digitalen und technischen Lösungen er- leichtert werden. Die Umsetzung einer wesentlichen Maßnah- me aus der KAP stellt die Verabschiedung des Gesetzes für bessere Löhne in der Pflege (Pflegelöhneverbesserungsgesetz) dar, das am 29. November 2019 in Kraft getreten ist. Das Gesetz ermöglicht dem Bundesarbeits- ministerium, Tarifvereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmer*innen in der Pflegebranche für allgemeinverbindlich zu erklären und soll damit die Bezahlung in der Pflegebranche gerechter machen. Außerdem können höhere Pflegemindest- löhne festgelegt werden, wovon insbeson- dere Pflegehilfskräfte profitieren. Stärkung der Qualität und Attraktivität der pflegerischen Ausbildung Johannesstift Diakonie   Geschäftsbericht 2019 L AGE B E R I CHT 66

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