JSD Geschäftsbericht 2019

Lage der gesetzlichen Krankenversicherung Erstmals seit 2015 verzeichnete die gesetzli- che Krankenversicherung 2019 ein Defizit in Höhe von 1,5 Mrd. EUR. Um ihre Rücklagen abzubauen, haben die Kassen mehr ausge- geben als sie an Zuweisungen aus dem Ge- sundheitsfonds erhalten haben. Damit be- liefen sich ihre Finanzreserven Ende 2019 auf 19,8 Mrd. EUR. Insgesamt stiegen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen 2019 im Vergleich zum Vorjahr um 5,2% auf 251,9 Mrd. EUR. Die Einnahmen sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bei niedrigeren Zusatzbeiträgen um 3,8% auf 250,4 Mrd. EUR gestiegen. Die Zahl der GKV- Versicherten nahm um knapp 0,4% zu. Bei der steigenden Veränderungsrate der Aus- gaben spiegeln sich auch Mehrausgaben für Gesetze wider, die im Jahr 2019 in Kraft ge- treten sind. Entwicklung der Landes­ basisfallwerte und des Bundesbasisfallwerts Der Bundesbasisfallwert (BBFW) erhöhte sich von 3.467,30 EUR in 2018 auf 3.544,97 EUR in 2019 (2,2%). Für den Landesbasisfallwert 2019 von Berlin wurde eine Erhöhung um 2,6% auf 3.532,50 EUR festgesetzt (Mecklen- burg-Vorpommern: 3.529,85 EUR und Sach- sen-Anhalt: 3.528,65 EUR). In 2020 erhöht sich der BBFW um 3,8% auf 3.679,62 EUR. Die Grenzen des Basisfallwert- korridors liegen bei −1,02% und +2,5% um den BBFW. Der Landesbasisfallwert beträgt für das Jahr 2020 in Berlin 3.670,45 EUR (Mecklenburg- Vorpommern: 3.666,23 EUR und Sachsen- Anhalt: 3.663,13 EUR). Weiterhin ist zum 01. Januar 2020 das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter An- gehöriger in der Sozialhilfe und in der Ein- gliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungs- gesetz) in Kraft getreten. Das Gesetz sieht die Entlastung Angehöriger von Menschen mit Beeinträchtigungen vor. Darüber hin- aus schafft das Gesetz Planungssicherheit für Menschen mit Behinderungen durch die dauerhafte Absicherung der ergänzen- den unabhängigen Teilhabeberatung. Die Unterhaltsheranziehung von Kindern pfle- gebedürftiger Eltern und von Eltern von volljährigen Kindern wird bis zu einem Jah- reseinkommen von 100.000 EUR in der ge- samten Sozialhilfe sowie dem Sozialen Ent- schädigungsrecht ausgeschlossen. In der reformierten Eingliederungshilfe wird der Beitrag vollständig gestrichen, den Eltern zu den Eingliederungshilfeleistungen ihrer volljährigen Kinder (z. B. für Assistenzleis- tungen) zu leisten haben. Außerdem wurde mit dem Gesetz ein Budget für Ausbildung als weitere Alternative zu den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen einge- führt. Dies soll die Chancen verbessern, eine berufliche Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu absolvieren. Zum 01. Januar 2020 sind darüber hin- aus weitere Änderungen in Kraft getreten. Durch das GKV-Versichertenentlastungsge- setz (GKV-VEG) werden ab 2020 die Beiträ- ge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder in voller Höhe paritätisch von Ar- beitnehmer*innen und Arbeitgebern getra- gen, wobei der allgemeine Beitragssatz von 14,6% unverändert bleibt. Das Gesetz sieht ebenfalls ein Abschmelzen der Finanzreser- ven bei den Krankenkassen vor. Künftig dür- fen die Finanzreserven den Umfang einer Monatsausgabe nicht mehr überschreiten. Überhöhte GKV-Beiträge sollen dadurch ver- mieden werden. LAGEBERICHT Johannesstift Diakonie   Geschäftsbericht 2019 67 L AGE B E R I CHT  II. Wirtschaftsbericht

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