JSD Geschäftsbericht 2019

sung bestehender Versorgungskapazitäten an den tatsächlichen Versorgungsbedarf so- wie die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Krankenhausversorgung gefördert werden. Darüber hinaus trat zum 01. Januar 2019 die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) in Kraft, die in pflegesensitiven Krankenhausbereichen verbindliche Pflege- personaluntergrenzen einführt. Untergren- zen wurden für die Bereiche Intensivmedi- zin, Geriatrie, Unfallchirurgie und Kardiolo- gie vorgegeben. Krankenhäuser müssen die Einhaltung der Personaluntergrenzen doku­ mentieren und dies bei Nichteinhaltung dem Institut für das Entgeltsystem im Kran- kenhaus (InEK) mitteilen. Kliniken, die den Vorgaben nicht entsprechen, drohen Sank- tionen in Form von Vergütungsabschlägen oder einer Verringerung der Fallzahlen. Die pflegesensitiven Bereiche werden ab 01. Januar 2020 auf die Bereiche Herzchirur- gie, Neurologie, Stroke Units (Schlaganfall- einheiten) sowie Neurologische Frührehabi- litation ausgedehnt. Das am 07. November 2019 verabschiedete MDK-Reformgesetz tritt zum 01. Januar 2020 in Kraft und beinhaltet verschiedene Neue- rungen, wie z. B. die Neuaufstellung des Me- dizinischen Dienstes (MD), die Festlegung einer maximalen Prüfquote sowie die Ein- führung einer Strafzahlung für die Kranken- häuser bei Beanstandung einer Abrechnung durch den MD. Die Deutsche Krankenhaus- gesellschaft rechnet bei der aktuellen Prüf- quote von 12,5% mit 1,25 Mio. Fällen, die im Jahr 2020 geprüft werden und bei denen es zu Strafzahlungen kommen wird. Dies wer- de zu Kürzungen in Höhe von 380 Mio. EUR für die Krankenhäuser führen und weitere wirtschaftlicheBelastungenzurFolgehaben. Veränderung DRG-System nachhaltige im Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) trat am 01. Januar 2019 in Kraft und stellt eine Weiterentwicklung des im KHSG einge- führten Pflegestellen-Förderprogramms dar. Dabei sollen verschiedene Sofortmaßnah- men nicht nur die pflegerische Versorgung in der Kranken- und Altenpflege verbes- sern, sondern auch die Personalausstattung sowie die Arbeitsbedingungen stärken. Je nach Größe erhalten Pflegeeinrichtungen zwischen einer halben und zwei Pflegestel- len zusätzlich. Vorgesehen ist die Schaffung von 13.000 zusätzlichen Pflegestellen in stationären Pflegeeinrichtungen. Vor dem Hintergrund des sich weiter verstärkenden Fachkräftemangels im Gesundheitswesen dürfte die Besetzung zusätzlicher Pflegestel- len schwierig sein. Eine weitere zentrale Änderung des PpSG ist die Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus der Finanzierung über die DRG-Fallpau- schalen hin zu einer gesonderten Vergütung in Form eines krankenhausindividuellen Pflegebudgets nach dem Selbstkostende- ckungsprinzip. Die Krankenhausvergütung wird ab 2020 auf eine Kombination aus Fallpauschalen- und Pflegepersonalkosten- vergütung umgestellt. Die Ausgestaltung des neuen Finanzierungsrahmens stellt die nachhaltigste Veränderung im DRG-System seit seiner Einführung dar. Die damit be- schlossene Bereinigung der Fallpauschalen um die Pflegepersonalkosten führt zu einer Absenkung des Casemix-Volumens. In einer Übergangsphase werden etwaige finanziel- le Einbußen aufgrund der Umstellung der Krankenhausvergütung auf 2% (Jahr 2020) und auf 4% (Jahr 2021) begrenzt. Mit dem Inkrafttreten des PpSG wird der Krankenhaus-Strukturfonds ab 2019 für vier Jahre mit 1 Mrd. EUR jährlich fortgesetzt. Die Finanzierung erfolgt wie bisher je zur Hälfte aus der Liquiditätsreserve des Gesundheits- fonds und aus Mitteln der Länder. Mit den Mitteln des Strukturfonds soll die Anpas- LAGEBERICHT Johannesstift Diakonie   Geschäftsbericht 2019 65 L AGE B E R I CHT  II. Wirtschaftsbericht

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