JSD Geschäftsbericht 2019
Der Vorstand arbeitet als kollegiale Leitung und trägt die Ge- samtverantwortung für das Unternehmen. Gleichzeitig trägt jedes Vorstandsmitglied für seine Fachbereiche eigene Verant- wortung. Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten des Vorstandes entsprechen dem Prinzip der Matrixorganisation. Die Funktionen der Vorstände sind in den jeweiligen Rollenbe- schreibungen geregelt. Die Verantwortungsbereiche sind durch die Spartenzuständigkeiten definiert. Die Verantwortung für die Sparte Krankenhäuser und Ambulante Versorgungszentren wird durch den Vorstand Medizin wahrgenommen. Die Sparten Pflege & Wohnen, Behindertenhilfe, Jugendhilfe sowie das Ge- schäftsfeld Arbeit und Beschäftigung | Soziales wird durch den Vorstand Personal verantwortet. Der Vorstand Finanzen vertritt die Sparte Services. Die Tochtergesellschaften der JSD gAGwerden als Beteiligungen in der Rechtsform der gGmbH bzw. der GmbH geführt. Organe der jeweiligen Gesellschaften sind die Gesellschafterversamm- lungen und die Geschäftsführung. Die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften sind in der JSD gAG angestellt. Der spar- tenverantwortliche Vorstand ist in der Regel Vorsitzender der Gesellschafterversammlung in der Sparte. An den Gesellschaf- terversammlungen nehmen jeweils zwei Vorstände teil. Die Führungsorganisation der JSD gAG ist in Geschäftsordnun- gen und Geschäftsverteilungsplänen geregelt. Corporate Governance Die JSD gAG wendet den Diakonischen Corporate Governance Kodex (DGK) an, den die Diakonische Konferenz in Rummels- berg im Jahr 2005 beschlossen und der im Jahr 2016 von der Konferenz Diakonie und Entwicklung in Dresden überarbeitet wurde. Abweichungen von den Vorgaben des DGK ergeben sich bei der Altershöchstgrenze von Aufsichtsratsmitgliedern. Da- nach endet die Amtszeit eines Aufsichtsrates der JSD gAG mit dem 75. Lebensjahr, während der Corporate Governance Kodex eine Altersgrenze von 65 Jahren vorsieht. Der erste Aufsichtsrat wurde mit den zum Zeitpunkt des Zusammenschlusses amtie- renden Mitgliedern der Gremien der beiden Partner per Grün- dungsbeschluss der gemeinnützigen Aktiengesellschaft für fünf Jahre bestellt. Für ihn gilt keine Altersobergrenze. Führungsorganisation Die Organe der Johannesstift Diakonie gAG bestehen aus der Hauptversammlung, dem Aufsichtsrat und dem Vorstand. Die Hauptversammlung vertritt die Inter- essen der Aktionäre. Derzeit ist die Evan- gelisches Johannesstift SbR alleinige Ak- tionärin. Die Hauptversammlung wählt die Mitglieder des Aufsichtsrates und beruft diese ab, entlastet den Vorstand und den Aufsichtsrat, entscheidet über die Verwen- dung des Bilanzgewinns, bestellt den Ab- schluss- und Konzernabschlussprüfer und beschließt Satzungsänderungen sowie Maß- nahmen der Kapitalbeschaffung und Kapi- talherabsetzung. Der Aufsichtsrat der JSD gAG besteht aus acht von der Hauptversammlung gewählten sachkundigen Mitgliedern. Der Aufsichtsrat bestellt, berät und überwacht den Vorstand. Es ist das gemeinsame Ziel von Vorstand und Aufsichtsrat, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Dafür arbeiten sie im Interesse des Unternehmens eng und ver- trauensvoll zusammen. Dem Vorstand obliegt die Gesamtverant- wortung für das Unternehmen. Er führt die laufenden Geschäfte der JSD gAG in den Strukturen einer Management-Holding. Der Vorstand legt die Strategie für das Gesamt- unternehmen fest und steuert die Sparten und Geschäftsfelder. Ihm sind die Zentralen Dienste sowie die zentralen Stabstellen und Referate unterstellt. Die JSD gAG wird durch einen dreiköpfigen Vorstand geleitet. Der Vorstand setzt sich aus dem Vorstand Finanzen, dem Vorstand Personal und dem Vorstand Medizin zusam- men. Der Vorstand Finanzen ist zugleich der Sprecher des Vorstandes. LAGEBERICHT Johannesstift Diakonie Geschäftsbericht 2019 57 L AGE B E R I CHT I. Grundlagen des Unternehmens
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