JSD Geschäftsbericht 2019
3. Konsolidierungsgrundsätze Der Konzernabschluss wird auf den Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens zum 31. Dezember aufgestellt. Die Kapitalkonsolidierung erfolgte bis einschließlich 31. Dezember 2009 nach der Buchwertmethode gemäß § 301 Abs. 1 Nr. 2 HGB alter Fassung durch Verrechnung der Beteiligungsbuchwerte mit dem Eigenkapital der konsolidierten Tochtergesellschaften. Die ab 2011 erworbenen verbundenen Unternehmen werden nach der Neubewertungsmethode in den Konzern- abschluss einbezogen. Dabei wird der Wertansatz der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals des Tochterunternehmens verrechnet. Das Eigenkapi- tal wird mit dem Betrag angesetzt, der dem zum Konsolidierungszeitpunkt beizulegenden Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entspricht. Ein nach der Verrechnung verbleibender Unterschiedsbetrag wird, wenn er auf der Aktivseite entsteht, als Geschäfts- oder Firmenwert und, wenn er auf der Passivseite entsteht, unter dem Posten „Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung“ nach dem Eigenkapital ausgewiesen. Die Aufstockung von Anteilen an Tochterunternehmen erfolgt als Kapitalvorgang entsprechend DRS 23 Tz 170ff.. Auf außerhalb des Konzerns befindliche Gesellschafter entfallende Eigenkapitalanteile werden in der Konzern- bilanz innerhalb des Eigenkapitals als Ausgleichsposten anderer Gesellschafter ausgewiesen und analog zur Entwicklung des Eigenkapitals des Tochterunternehmens fortgeschrieben. Im Zuge der Neubewertung aufgedeckte stille Reserven und Lasten werden im Rahmen der Folgebewertung wie folgt bewertet: Stille Reserven für nicht abnutzbares Anlagevermögen, Grundstücke: Stille Reserven aus Grundstücken werden bis zum Verkauf, bis zur vollständigen Abschreibung des Ver mögensgegenstandes oder bis zum Ausscheiden des Tochterunternehmens aus dem Konsolidierungskreis fortgeführt. Stille Reserven für Wertpapiere des Anlagevermögens: Aus den Kurswerten zum Erstkonsolidierungszeitpunkt sich ergebende stille Reserven werden in der Folge- konsolidierung zu Konzern Anschaffungs- und Herstellungskosten fortgeführt bzw. auf den niedrigeren bei- zulegenden Zeitwert abgeschrieben. Johannesstift Diakonie Geschäftsbericht 2019 JAHR E SAB SCH LUS S 116
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